Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Ab Pflegegrad 2 ist es gesetzlich erforderlich eine Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI durchzuführen. Diese Beratung wird auch Beratungeinsatz genannt. Diese Beratungen finden digital oder in Ihrer häuslichen Umgebung statt und haben das Ziel, die Pflegequalität zu verbessern. Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie unabhängig und neutral um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Pflegeleistungen bekommen, die Ihnen zustehen.

Unsere Leistungen für Sie

  • für Sie 100 % kostenlos
  • Umsetzung der gesetzlich festgelegten Beratung, um die Qualität der Pflege zu Hause zu gewährleisten
  • Mit Pflegegrad 1 freiwillig, ab Pflegegrad 2 verpflichtend
  • Ermittlung, ob die aktuellen Pflegeleistungen ausreichen, um den individuellen Bedarf zu erfüllen, oder ob eine Anpassung des Pflegegrads erforderlich ist

Ihre Vorteile mit unserem Service

  • Erinnerung an Fristen und Termine
  • Beratung durch Fachkräfte
  • Minimaler Aufwand für Sie
  • PflegeVita24 ist Ihr verlässlicher Partner, der sicherstellt, dass alle relevanten Fristen und Termine im Kontext des Pflegegrads und den Ansprüchen gegenüber den Pflegekassen zuverlässig beachtet werden.
  • Unsere erfahrenen Fachleute besitzen die nötige Kompetenz und weitreichende Erfahrung im Bereich der Pflegeberatung, um Ihnen qualitativ hochwertige Unterstützung zu bieten.
  • Mit unserer Hilfe haben Sie minimalen zeitlichen Aufwand und Sie werden Beratung und Unterstützung genau nach Ihren individuellen Bedürfnissen erhalten.

Wer ist dazu verpflichtet?

  • Menschen, die daheim betreut werden und einen offiziell anerkannten Pflegegrad besitzen.
  • Bei Vorliegen des Pflegegrads 2 oder 3, ist eine halbjährliche Beratung erforderlich.
  • Im Falle eines Pflegegrads 4 oder 5, muss ein Beratungseinsatz vierteljährlich erfolgen.
  • Personen mit Pflegegrad 1 oder jene, die nur teilweise Pflegedienste in Anspruch nehmen, sind nicht zur Beratung nach § 37.3 verpflichtet, können diese jedoch optional und kostenfrei halbjährlich von der Pflegekasse erhalten.
  • Nach der Beratung meldet der Pflegeberater der Pflegekasse den ordnungsgemäß durchgeführten Termin zurück und kann Empfehlungen zu unterstützenden Maßnahmen abgeben, wie etwa Fortbildungen oder Dienstleistungen der Pflegekasse, zum Beispiel Kurzzeitpflege, Umbaumaßnahmen oder Pflegesachleistungen.

Ein Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die Pflegegeld empfangen. Ziel dieses Gesprächs ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und zu optimieren sowie individuell passende Unterstützungsangebote aufzuzeigen. In diesen regelmäßig stattfindenden Beratungen werden auch Fragen geklärt und praktische Hilfestellungen für die Alltagsgestaltung und Pflege zu Hause angeboten.